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Rückruf

Opel: Fahrstopp für Astra H, Vectra und Signum wegen Takata-Airbag

Stellantis hat den Fahrstopp wegen defekter Takata-Airbags europaweit auf bestimmte Astra H sowie Vectra und Signum ausgeweitet. In Deutschland sind 8.705 Opel vom Rückruf betroffen.

Der Autokonzern Stellantis hat den Fahrstopp („Stop Drive“) wegen gefährlicher Takata-Airbags europaweit ausgeweitet. Betroffen sind bestimmte Opel Astra H (2005–2014) sowie Vectra und Signum (2005–2008). Wer eine Fahrverbotsmitteilung erhält, soll das Fahrzeug sofort stehen lassen.

Wie viele Opel sind betroffen?

Der zugrunde liegende Rückruf (KBA-Referenznummer 16105R) umfasst weltweit über 900.000 Fahrzeuge. In Deutschland sind laut ADAC 8.705 Fahrzeuge betroffen. Der eigentliche Stop-Drive-Rückruf („KU3“) gilt für Fahrzeuge in mehreren südeuropäischen Ländern – Deutschland ist davon nicht direkt betroffen. Allerdings wurden einzelne dieser Fahrzeuge als Gebrauchtwagen nach Deutschland re-importiert.

Update: Am 12.10.2026 hat das KBA die 2. Erweiterung (17132R, Code KU3) mit 61.680 potenziell betroffenen Fahrzeugen in Deutschland veröffentlicht. Die Zahlen von 16105R (8.705) und 17132R wurden nicht auf Überschneidungen geprüft und dürfen nicht addiert werden.

Welche Opel-Modelle sind im Rückruf?

Beim Rückruf wird der Fahrerairbag ausgetauscht. Laut ADAC betrifft das diese Bauzeiträume:

  • Astra H: 03/2005 bis 06/2014 (hier gilt der Fahrstopp für bestimmte Fahrzeuge)
  • Astra 10: 02/2009 bis 08/2018 (Opel-Bezeichnung; die Baureihe nennt der ADAC nicht)
  • Cascada: 05/2012 bis 08/2018
  • Meriva: 02/2009 bis 03/2017
  • Mokka: 12/2011 bis 06/2018
  • Vectra: 07/2003 bis 10/2008
  • Zafira: 02/2011 bis 07/2016
  • Signum: 02/2005 bis 06/2008

Das sollten Halter jetzt tun

  1. FIN prüfen: Die Fahrzeugidentifikationsnummer auf der Opel-Website eingeben.
  2. Bei Treffer: Registrieren und einen Termin bei einem Opel-Servicepartner für den kostenlosen Airbag-Austausch vereinbaren.
  3. Bei Fahrverbotsmitteilung: Fahrzeug nicht mehr bewegen und sofort den Händler kontaktieren. Betroffene in Deutschland wurden zusätzlich vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeschrieben.
  4. Adresse aktuell halten: Stimmt die Anschrift im Fahrzeugschein nicht, bitte bei der Zulassungsstelle ändern lassen – sonst erreicht Sie der Rückrufbrief nicht.

Wer zahlt den Transport zur Werkstatt?

Nach einem BGH-Grundsatzurteil besteht bei einer bloßen Fahrverbotsempfehlung kein Anspruch darauf, dass der Hersteller die Transportkosten in die Werkstatt erstattet. Fragen Sie vorab bei Ihrem Händler nach, ob ein Abholservice angeboten wird.

Quellen

Stand der Recherche: 4. November 2026. Verbindlich sind nur Auskünfte von Hersteller und Kraftfahrt-Bundesamt.

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